Kanzlei SHB
Anwalt Verkehrsrecht
kostenlose telefonische Ersteinschätzung
bundesweit
0800 3200100
Büro Kiel
0431 8009380
Büro Schleswig
04621 8553106
bundesweite Schadensregulierung, häufig kostenlos!
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht / Ihr Anwalt für Verkehrsrecht
bundesweite kostenlose Ersteinschätzung!
Sie wollen erst einmal einen kurzen Rat haben? Sie sind sich nicht sicher, wie Sie genau vorgehen sollen? Die Versicherung zahlt nicht? Sie haben Probleme wegen eines Bußgeldbescheides? Zögern Sie nicht und rufen Sie uns kurz an! Unter unserer kostenlosen bundesweiten Rufnummer 0800 3200100 erhalten Sie sofort Hilfe. Sie können direkt mit einer im Verkehrsrecht erfahrenen Mitarbeiterin oder direkt mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht sprechen. In beiden Fällen ist die Beratung garantiert kostenlos!
Über 2000 Mandanten werden von uns jährlich bundesweit erfolgreich vertreten. Dabei wickeln sind wir als Kanzlei besonders auf die Abwicklung von Personenschäden und Sachschäden spezialisiert. Dies betrifft nicht nur die Geltendmachung eines angemessenen Schmerzensgeldes, sondern auch alle weiteren Schadenspositionen, insbesondere Verdienstschaden und Haushaltsführungsschaden, sowie Abfindungsvergleiche mit der Versicherung. Vertrauen auch Sie auf unsere besondere Expertise in der Schadensregulierung!
Warum Sie die Kanzlei SHB im Verkehrsrecht einschalten sollten:
-
seit 15 Jahren bundesweite Schadensregulierung von Verkehrsunfällen
-
Einschaltung für Unschuldige garantiert kostenlos!
-
Regulierung sämtlicher Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatz, etc.)
-
komplette Regulierung: kein Ärger mit der Versicherung!
-
Sofort-Hilfe per Telefon, Online-Anfrage oder Skype!
-
seriöse Kanzlei mit garantiert kostenloser Ersteinschätzung
Verkehrsunfall . Was tun?
Ein Erklärvideo unserer bundesweiten Homepage www.schadensregulierung24.de.
kostenlose Service-Nummer:
0800 3200100
Regulierung Ihres Verkehrsunfalls
Gewährleistung nach KfZ-Kauf
Einspruch Bußgeldbescheid
Verkehrsstrafrecht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
- Fahren im Vollrausch (Alkohol oder Drogen
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Nötigung (z. B. Drängeln oder Ausbremsen)
- Kennzeichenmissbrauch (Benutzung eines falschen Kennzeichens, Unkenntlichmachung o.ä.)
- Fahren ohne einen Versicherungsschutz
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung.
Verkehrsunfall
Verkehrsrecht Anwalt
kostenlose Schadensregulierung durch Verkehrsrecht Anwalt statt Schadensregulierung durch Kfz-Werkstatt oder durch gegnerische Versicherung
Rechtsanwalt Hahn ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in unserer Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsanwalt Bergmann, der zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist, und Rechtsanwältin Grote, die zudem Versicherungskauffrau ist, übernehmen gemeinsam mit Rechtsanwalt Hahn, Rechtsanwalt Scharnberg und Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Kaatsch die Schadensregulierung der Verkehrsunfälle und Personenschäden, sowie der Bußgeldverfahren, Kaufvertragssachen und Verwaltungsverfahren (z.B. Führerschein etc.) in unserer Rechtsanwaltskanzlei.
Ihr Team für die bundesweite Schadensregulierung
Kostenlose Vertretung durch Fachanwalt im Verkehrsrecht
Wenn Sie nicht glauben, dass auch Ihre Ansprüche möglicherweise von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gekürzt werden, lesen Sie zum "Kartell der Kürzer" im Focus Online hier mehr.
Recht auf eigenen Gutachter
Kürzungen der Versicherung sind an der Tagesordnung
Die Kürzungsfolgen:
-
Sie erhalten nicht den Ihnen zustehenden Schadensersatz.
-
Ihre Werkstatt kann das Fahrzeug nicht umfassend und fachgerecht reparieren.
-
Bei nachträglicher Kürzung werden Sie zwangsläufig von der eigenen Werkstatt zur Kasse gebeten, da die Versicherung im nachhinein die Zahlung teilweise verweigert.
Bußgeldverfahren
Gerade im Falle eines drohenden Fahrverbotes können wir in den meisten Fällen eine Änderung des Bußgeldbescheides unter Absehen vom Fahrverbot erreichen. So können Sie z.B. verhindern, dass Ihre Arbeitsstelle durch ein Fahrverbot gefährdet wird.
Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung an.
Verkehrsstrafrecht
Daher ist der wichtigste erste Schritt immer die Beauftragung eines Spezialisten. Dieser wird dann zunächst davon abraten, sich gegenüber der Polizei zu äußern und im ersten Schritt die amtliche Ermittlungsakte anfordern, um zu schauen, was die Staatsanwaltschaft für Beweise in der Hand hat.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) gemäß § 142 StGB
Fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, §§ 315 b, 315c StGB
Kfz-Gewährleistung / Kaufvertragsrecht
Lassen Sie sich rechtzeitig durch uns kostenlos beraten oder beauftragen Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Rechte. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
kostenlose Service-Nummer:
0800 3200100
Deshalb empfehlen wir:
- Tags:
- Anwalt Verkehrsrecht
- Verkehrsunfall
- Verkehrsrecht Anwalt
- Straßenverkehr
- Rechtsanwalt Fachanwalt
- guter Anwalt
- Bereich Verkehrsrecht
- Rechtsanwalt Verkehrsrecht
- Kiel
- Berlin
- Verkehrsrecht Berlin
- Berlin Verkehrsrecht
- Verkehrsrechtsanwalt
- Anwalt Verkehrsrecht
- Rechtsanwalt Verkehrsrecht
- medizinisch-psychologische Untersuchung
- allgemeines Zivilrecht
- Beratung